Corona Regeln

Corona Regeln für das Gastgewerbe

Es treten im Rheingau-Taunus-Kreis neue Corona-Regeln in Kraft.

Es gilt somit die – 2 G Regel für die Innengastronomie.

Bitte bringen Sie für Ihren Restaurantbesuch einen der folgenden Nachweise mit:

  • Impfnachweis – doppelt geimpft plus 14 Tage
  • Genesenenbescheinigung – diese darf nicht älter als 6 Monate sein

Ansonsten bitten wir Sie darum , die Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin einzuhalten und tragen Sie bitte weiterhin beim Betreten des Restaurants ( auch Aussen ) sowie auf dem Weg zu den Toiletten Ihre Maske. Am Platz können Sie Ihre Maske ablegen.

Kinder ab 6 Jahren benötigen ebenfalls einen Negativnachweis.
Schüler und Schülerinnen können ihr schulisches Testheft vorlegen.
Dieses gilt in Verbindung mit einem Ausweis ( auch Schülerausweis ) als Negativnachweis !

Geniessen Sie Ihren Aufenthalt in unserem historischen Gasthaus und bleiben Sie gesund !